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   FG Münster, 22.01.2001 - 9 K 1222/97 K, 9 K 1265/97 K   

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FG Münster, 22.01.2001 - 9 K 1222/97 K, 9 K 1265/97 K (https://dejure.org/2001,17225)
FG Münster, Entscheidung vom 22.01.2001 - 9 K 1222/97 K, 9 K 1265/97 K (https://dejure.org/2001,17225)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 9 K 1222/97 K, 9 K 1265/97 K (https://dejure.org/2001,17225)
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    Gemeinnützigkeit eines Golfclubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 613
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 8 K 8260/16

    Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuermessbetrag 2003 bis 2009

    Im Urteil des finanzgerichtlichen Urteils heißt es, dass neben den Mitgliedsbeiträgen und Eintrittsgeldern ein weiterer Betrag "erhoben" bzw. "verlangt" wurde (FG Münster, Urteil vom 22. Januar 2001, 9 K 1222/97 K u. 9 K 1265/97 K, juris, Rn. 20 f.).
  • FG Brandenburg, 20.08.2002 - 2 K 1046/01

    Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins zur Förderung des Golfsports;

    In diesem Zusammenhang sei auf zwei Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (vom 22. Januar 2001 9 K 1222/97, 9 K 1222/97, EFG 2001, 613, nicht rechtskräftig; vom 22. August 1997, Aktenzeichen 9 K 502/95 K, nicht veröffentlicht) hinzuweisen.

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von den vom Bundesfinanzhof (in BStBl. II 1998, 711) und vom FG Münster (Urteile vom 22. Januar 2001 9 K 1222/97 K, 9 K 1265/97 K, EFG 2001, 613, nicht rechtskräftig; vom 22. August 1997 9 K 502/95 K, nicht veröffentlicht) entschiedenen Fällen, in denen das Neu-Mitglied entweder ein zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt oder eine Kommanditbeteiligung bzw. eine stille Beteiligung erworben hat.

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   FG Münster, 22.01.2001 - 9 K 1265/97   

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